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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Allgemeines

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen präzisieren die Vertragsinhalte zwischen Nautic Advice (nachfolgend Anbietet genannt) und dem/den jeweiligen Kunden.

2. Es kommen die AGB zur Anwendung, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig sind.

3. Sollten ein oder mehrere Vertragsbestandteile nicht rechtmäßig sein, so berührt dies den Vertrag in Gänze nicht.

4. Erfüllungsort ist Korschenbroich. Gerichtstand ist Neuss.

5. Eine Haftung des Anbieters oder einer/einem seiner Beauftragten besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6. Die Höhe der Haftung wird -sofern gerechtfertigt- auf maximal dem dreifachen des Törnpreises pro Person beschränkt.

7. Eine Rückerstattung/Verrechnung von Zahlungen für durch den Kunden nicht in Anspruch genommene Leistungen erfolgt nicht - auch nicht teilweise.

8. Der Anbieter erbringt Leistungen ausschließlich aufgrund schriftlicher Vereinbarungen (Vertrag). Mündliche Absprachen sind nichtig. Vereinbarungen aufgrund von schriftliche Anfragen/Buchungen werden erst mit der schriftlichen Bestätigung rechtswirksam.

9. Der Anbieter erbringt keine Reisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB, sondern Spezialtrainings zum Erwerb, Steigerung und Festigung sozialer Kompetenzen hinsichtlich Führen von Mitarbeiter.

10. Zur Sicherung eigener Aufwendungen für An- und Abreise zu Leistungen des Anbieters bzw. der Leistungen selbst, trägt der Kunde selbst Verantwortung. Es steht ihm frei, entsprechende Versicherungen (z.B. Reiserücktrittskostenversicherungen) abzuschließen.

Führungskräftetraining

1. Der vom Anbieter eingesetzte Schiffsführer trägt die Verantwortung über Schiff und Besatzung. Seinen Anweisungen ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

2. Interessenten für Führungskräfte-Trainings setzen den Anbieter spätestens zum Zeitpunkt der Buchung über Erkrankungen, die im Verlauf eines Törns zur eigenen Gefährdung oder zu Gefahren für die Sicherheit des Schiffsbetriebs führen könnten, in Kenntnis.

3. Für die Einhaltung der pünktlichen Anreise der Teilnehmer trägt der Kunde die alleinige Verantwortung. Sollten zum vereinbarten Zeitpunkt des Anbordgehens nicht alle Teilnehmer anwesend sein, so kann der Schiffsführer nach einer angemessenen Wartezeit den Törn ohne die/den Teilnehmer beginnen. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit in Absprache mit dem Schiffsführer an einem vorgesehenen Zwischenhalt zuzusteigen. Er trägt aber die dadurch entstandenen Kosten selbst. Eine Rückerstattung des Törnpreises oder eine Verrechnung mit anderen Leistungen - auch teilweise- findet nicht statt.

4. Der Anbieter plant einen Törn hinsichtlich dessen Verlauf (Stopps/Zwischenstopps, zeitliche Verläufe) mit höchster Sorgfalt und in Absprache mit dem Kunden. Von diesen Vereinbarungen wird nur aufgrund höherer Gewalt (Wettereinflüsse, technische Gründe o.ä. unvorhersehbare Einflüsse) abgewichen.

5. Sollte ein Törn aufgrund höherer Gewalt (siehe Nr. 4.) nicht begonnen oder nicht wie vorgesehen fortgesetzt oder beendet werden können, hat der Kunde kein Recht auf Rückzahlung des Törnpreises oder der Verrechnung mit anderen Leistungen - auch nicht anteilig.

6. Führungskräfte-Trainings sind Exklusiv-Veranstaltungen.

Tritt ein Kunde nach bestätigter Anmeldung/Buchung vom Vertrag zurück, werden sofern nichts anderes vereinbart wurde, pauschale Stornokosten bzw. Entschädigungen berechnet. Diese sind:

-Rücktritt bis zum 90. Tag vor Leistungsbeginn 50% des vereinbarten Entgelts

-Rücktritt zwischen dem 89. und 60. Tag vor Leistungsbeginn 75% des vereinbarten Entgelts

-Rücktritt ab dem 59. Tag vor Leistungsbeginn 95% des vereinbarten Entgelts.

7. Zahlungstermin für Leistungen: Unmittelbar nach Vertragsabschluss.

8. Die Crew eines Schiffes ist eine Risikogemeinschaft. Sie haftet gegenüber Dritten gemeinsam für Schäden, die bei Tätigkeiten, die üblicherweise nur in Gruppenarbeit durchgeführt werden können (z.B. Wenden, Halsen, Ankern etc.), entstanden sind. Das gleiche gilt für Schäden, deren Verursacher nicht festgestellt werden kann.

Schäden, die ausschließlich durch Einzelne verursacht worden sind, sind von den jeweiligen Verursachern alleine zu tragen. Das gleiche gilt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, die bei Gruppenarbeiten gem. Satz 1 entstanden sind.

Teilnehmer eines Törns verzichten gegeneinander auf die Einrede der gesamtschuldnerischen Haftung für Personen- und/oder Sachschäden.

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung zum 1. Januar 2011 in Kraft.

 

Nautic Advice  | info@nauticadvice.de